SR 814.81]). Zu den verbotenen Nutzungen in der Zone S3 gehören namentlich Einbauten, die das Speichervolumen oder den Durchflussquerschnitt des Grundwasserleiters verringern, wiederum unter Vorbehalt von Ausnahmen aus wichtigen Gründen, wenn eine Gefährdung der Trinkwassernutzung ausgeschlossen werden kann, die Versickerung von Abwasser, ausgenommen die Versickerung von nicht verschmutztem Abwasser über eine biologisch aktive Deckschicht, nachteilige Verminderungen der schützenden Überdeckung, dem Rohrleitungsgesetz unterstehende Leitungen mit Ausnahme von Gasleitungen, Kreisläufe, die dem Untergrund Wärme entziehen oder an den Untergrund ablei-