Abbildung 2: die hydrogeologische und die praktische Umgrenzung der Zonen S2 und S3 unterscheiden sich dadurch, dass die erstere auf hydrogeologischen Kriterien beruht und sich nach den oben beschriebenen Anforderungen der GSchV richtet, während die letztere die hydrogeologische Umgrenzung umhüllt und die örtlichen Gegebenheiten wie z.B. Geländestrukturen, Grundstücksgrenzen, Bauten und Anlagen oder Waldränder berücksichtigt und die im Schutzzonenplan rechtskräftige Abgrenzung darstellt (vgl. Wegleitung Grundwasserschutz, S. 42) (Obwohl die Wegleitung Grundwasserschutz empfiehlt, im Schutzzonenplan beide Umgrenzungen darzustellen, beschränken sich die Schutzzonenpläne zu