vgl. dazu auch die nachfolgenden Abbildungen 1 und 2 aus der Wegleitung Grundwasserschutz). Die Zone S2 soll verhindern, dass (a) das Grundwasser durch Grabungen und unterirdische Arbeiten nahe von Grundwasserfassungen und -anreicherungsan- lagen verunreinigt wird; und (b) der Zufluss zur Grundwasserfassung durch unterirdische Anlagen behindert wird (Anhang 4 Ziff. 123 Abs. 1 GSchV). Bei Lockergesteins- und schwach heterogenen Karst- und Kluft-Grundwas- serleitern soll sie zudem verhindern, dass Krankheitserreger sowie Stoffe, die Wasser verunreinigen können, in solchen Mengen in die Grundwasserfassung gelangen, dass sie die Trinkwassernutzung gefährden (Anhang 4 Ziff.