Sie sind um die im öffentlichen Interesse liegenden Grundwasserfassungen auszuscheiden, d.h. um alle Fassungen deren Wasser den Anforderungen der Lebensmittelgesetzgebung entsprechen muss, sowie um Grundwasser-Anreicherungsanlagen (vgl. die Wegleitung Grundwasserschutz des Bundesamts für Umwelt, Wald und Landschaft [BUWAL], heute: Bundesamt für Umwelt [BAFU], Bern 2004, nachfolgend: Wegleitung Grundwasserschutz, S. 39).