__ und QQ._____ vom 12. Mai 2022 samt Schutzzonenplänen 1:1000 im Anhang) mit leichten Abweichungen von den Festsetzungen des Gemeinderats Q._____, welche die Beschwerdeführer aber nicht betreffen, genehmigt. Die Beschwerdeführer sind demnach formell beschwert und haben durch die erforderliche Beziehungsnähe zum Streitgegenstand und den praktischen Nutzen, den ihnen die Gutheissung ihrer Beschwerde eintragen würde, ein schutzwürdiges Interesse an der Aufhebung bzw. Änderung der angefochtenen Entscheide (= materielle Beschwer). Infolgedessen ist ihre Beschwerdebefugnis nach § 42 lit.