2. Mit Beschwerdeantwort vom 26. Februar 2024 beantragte das BVU, Rechtsabteilung, die kostenfällige Abweisung der Beschwerde, soweit darauf eingetreten werden könne. Der Gemeinderat Q._____ verwies mit Protokollauszug der Gemeinderatssitzung vom 18. März 2024 auf seine Beschwerdeantwort im vorinstanzlichen Verfahren. -5- D. Das Verwaltungsgericht hat den Fall auf dem Zirkularweg entschieden (§ 7 des Gerichtsorganisationsgesetzes vom 6. Dezember 2011 [GOG; SAR 155.200]). Das Verwaltungsgericht zieht in Erwägung: