Um die Quellfassungen QQ._____ und Z._____ ist auf die Ausscheidung der Grundwasserschutzzone zu verzichten und der Schutzzonenplan entsprechend anzupassen. c. Falls an der Ausscheidung der Grundwasserschutzzone um die Quellfassungen R._____ auf den Grundstücken Nr. aaa und Nr. ccc festgehalten wird, ist das Schutzzonenreglement in Art. 4.22 so anzupassen, dass in der Grundwasserschutzzone S2 um die Quellfassungen R._____ eine beschränkte Gabe von flüssigem Hofdünger pro Vegetationsperiode bis dreimal 20 m3 pro Hektare ausgebracht werden darf.