Falls an der Ausscheidung der Grundwasserschutzzone um die Quellfassungen R._____ festgehalten wird, ist das Schutzzonenreglement in Art. 4.22 so anzupassen, dass in der Grundwasserschutzzone S2 um die Quellfassungen R._____ eine beschränkte Gabe von flüssigem Hofdünger pro Vegetationsperiode bis dreimal 20 m3 pro Hektare ausgebracht werden darf. d. Falls an der Ausscheidung der Grundwasserschutzzone um die Quellfassungen R._____ festgehalten wird, ist im Schutzzonenreglement einzufügen, dass bauliche Massnahmen, die wegen den Nutzungsbe- -3-