9. Zusammenfassend ist die Beschwerde insofern teilweise gutzuheissen, als dass dem SEM die vorläufige Aufnahme des Beschwerdeführers 2 zu beantragen und den Beschwerdeführenden für das vorinstanzliche Verfahren nachträglich die unentgeltliche Rechtspflege zu gewähren und ihnen Rechtsanwalt Biedermann als unentgeltlicher Rechtsvertreter beizuordnen ist. - 20 - III. 1. Gemäss § 31 Abs. 2 VRPG werden die Verfahrenskosten in der Regel nach Massgabe des Unterliegens und Obsiegens auf die Parteien verlegt. Gleiches gilt gemäss § 32 Abs. 2 VRPG für die Parteikosten.