Allfällige Reintegrationsprobleme sind deshalb mit Blick auf eine Ausreise nach Palästina zu ermitteln. Da die Feststellung der Unverhältnismässigkeit der Verweigerung einer Aufenthaltsbewilligung zur Erteilung derselben führt und diese in der Regel auf einen längerfristigen Aufenthalt abzielt, sind nur jene Aspekte zu beachten, die auch nach einer Beendigung der militärischen Auseinandersetzungen und nach einer Normalisierung des Lebens in Palästina fortbestehen. Gleiches gilt für andere Aspekte des privaten Interesses, bei denen die Möglichkeit besteht, dass deren Auswirkung auf das private Interesse in absehbarer Zeit entfällt.