2. Gemäss Schreiben des SEM vom 14. Januar 2025 (act. 19 f.) ist der Beschwerdeführer 2 in Israel nicht (mehr) aufenthaltsberechtigt. Eine Ausreise nach Israel steht damit nicht (mehr) zur Diskussion. Mit gleichem Schreiben hielt das SEM unter Verweis auf frühere Abklärungen des SEM (act. 21 ff.) fest, der Beschwerdeführer 2, C._____, sei durch die zuständigen palästinensischen Behörden als palästinensischer - 12 -