§ 39 VRPG nicht eingetreten sei. Am 8. Dezember 2021 hätten die Beschwerdeführenden ein weiteres Gesuch um Erteilung einer Aufenthaltsbewilligung an den Beschwerdeführer 2 im Rahmen des Familiennachzugs eingereicht und alternativ beantragt, es sei ihm der Aufenthalt als Rentner oder gestützt auf einen schwerwiegenden persönlichen Härtefall zu genehmigen. Da das Gesuch durch die Vorinstanzen materiell beurteilt worden war, prüfte das Verwaltungsgericht, ob die Voraussetzungen für die (wiedererwägungsweise) Bewilligung des Familiennachzugs erfüllt waren, oder ob dem Beschwerdeführer 2 gestützt auf eine andere Bestimmung eine Aufenthaltsbewilligung zu erteilen war (Erw. II/2).