SR 142.20]). Das Verwaltungsgericht könnte daher das MIKA nur anweisen, den Fall zur Prüfung der vorläufigen Aufnahme dem SEM vorzulegen, falls es die Voraussetzungen dafür als erfüllt ansehen würde. 2. Unter Vorbehalt abweichender bundesrechtlicher Vorschriften oder Bestimmungen des Einführungsgesetzes zum Ausländerrecht vom 25. November 2008 (EGAR; SAR 122.600) können mit der Beschwerde an das Verwaltungsgericht einzig Rechtsverletzungen, einschliesslich Überschrei- -9-