F. Mit Schreiben vom 14. Januar 2025 hielt das SEM auf Anfrage des Verwaltungsgerichts fest, der Beschwerdeführer 2 verfüge unter der Identität E._____ über die palästinensische Staatsbürgerschaft, habe für Israel jedoch keinen Aufenthaltstitel und es könne aufgrund der aktuellen Lage weder eine freiwillige noch eine zwangsweise Rückkehr nach Gaza, wo der Beschwerdeführer 2 herkomme, organisiert werden (act. 19). -8-