Nach dem Gesagten rechtfertigt es sich, den Streitwert anhand einer (hypothetischen) monatlichen Einkommensdifferenz (Einkommen, das trotz des rechtskräftigen Schuldspruchs im Strafverfahren ohne Verbot der Behandlung von Patientinnen erreicht werden könnte, abzüglich Einkommen, das sich mit dem erwähnten Verbot erzielen lässt) von rund Fr. 1'000.00 während maximal vier Jahren (bzw. 48 Monaten) festzulegen. Dabei ist berücksichtigt, dass diese Differenz anfänglich höher, gegen Ablauf der vier Jahre indessen tiefer ausfallen dürfte. Insgesamt ergibt sich somit ein Streitwert in der Höhe von Fr. 48'000.00.