Zudem ist unklar, in welchem Umfang die Einkommenseinbusse auf das Strafverfahren mit dem rechtskräftigen Schuldspruch durch das Obergericht und in welchem Umfang auf das Behandlungsverbot zurückzuführen ist. Gemäss Angaben des Beschwerdeführers bestand sein Patientenstamm vor Erlass des Behandlungsverbots am 16. Juli 2018 zu rund 80% aus Patientinnen, mithin zu 20% aus Patienten, womit er im Jahr 2016 monatliche Einnahmen von rund Fr. 5'100.00 habe erzielen können (vgl. Beschwerde, S. 10 und 17).