Insbesondere in der Bauch- oder Seitenlage ist es Patientinnen nicht möglich zu bemerken, was der Beschwerdeführer hinter (bzw. über) ihrem Rücken tut. Sie sind ihm ausgeliefert. Die Patientinnen müssen deshalb darauf vertrauen können, dass die Handlungen ihres Therapeuten rein medizinisch indiziert und nicht im Geringsten sexuell motiviert sind. Sie müssen auch darauf vertrauen können, dass der Therapeut nicht während der Massage plötzlich seine Hand in den Intimbereich schiebt (Vorakten, act. 249 f.), sie auf den Mund küsst (Vorakten, act. 250) oder gar versucht, sexuelle Handlungen (Anal-, Oral- oder Geschlechtsverkehr) zu vollziehen (Vorakten, act. 246, 251 ff.