4. Der Beschwerdeführer wurde mit Urteil des Obergerichts des Kantons Solothurn vom 8. Juni 2022 der mehrfachen Ausnützung der Notlage zum Nachteil einer Patientin und der mehrfachen Schändung zum Nachteil von drei Patientinnen rechtskräftig schuldig gesprochen. Der Schuldspruch basiert darauf, dass der Beschwerdeführer die sexuelle Integrität mehrerer Patientinnen in gravierender Weise verletzt hatte. Zudem hatte er in einem Fall die schwer angeschlagene psychische und physische Verfassung seiner Patientin ausgenützt, um sich sexuelle Befriedigung zu verschaffen.