Diese werde durch den Umstand bestätigt, dass er sich seit 2015 nichts mehr habe zuschulden kommen lassen. Das Strafverfahren und die vor Obergericht geäusserte Einsicht in sein unprofessionelles Verhalten bzw. die zu grosse Nähe zu seinen Patientinnen habe ausgereicht, so dass es zu keinem Fehlverhalten mehr gekommen sei. Entsprechend habe es während den 2 ½ Jahren vom Ende der Straftaten bis zum vorsorglich verfügten teilweisen Berufsverbot trotz täglichem Kontakt mit Patientinnen keine Rückfälle gegeben. Zudem hätten auch die Strafgerichte von einem Tätigkeitsverbot abgesehen.