Überdies seien die während den Übergriffen handlungsunfähigen Frauen zur Duldung von oralen und vaginalen sexuellen Handlungen genötigt worden. Eine derartige Nähe zu Patientinnen im Rahmen des Berufsalltags sei nicht professionell und spreche gegen die Vertrauenswürdigkeit (Vorakten, act. 91 ff.).