3. Eventualiter sei A._____ ein Verweis zu erteilen verbunden mit der Auflage, sich während einer beschränkten Zeitdauer einer Supervision bezüglich seiner Arbeit mit Patientinnen zu unterziehen. -5- 4. Dem Beschwerdeführer sei für das Beschwerdeverfahren vor dem Regierungsrat die unentgeltliche Rechtspflege zu gewähren unter Einsetzung der Unterzeichnenden als unentgeltliche Rechtsbeiständin. 5. U.K.u.E.F. 2. Am 11. September 2024 beschloss der Regierungsrat (Regierungsratsbeschluss Nr. 2024-001111): 1. Die Beschwerde wird abgewiesen, soweit darauf eingetreten wird.