1. Das begründete Urteil des (Obergerichts des) Kantons Solothurn vom 8. Juni 2022 wird zu den Akten genommen. -4- 2. Die im NAREG [Nationales Register der Gesundheitsberufe] enthaltene Einschränkung wird nicht aufgehoben. 3. A._____ wird wegen mehrfacher Ausnützung der Notlage und mehrfacher Schändung weiterhin verboten, Massagen und Craniosacral-Therapien sowie andere Behandlungen an Patientinnen durchzuführen. Somit wird A._____ ein generelles Behandlungsverbot von Patientinnen auferlegt. 4. Es wird eine Verwaltungsgebühr von Fr. 1'000.- gemäss § 50 GesG erhoben.