5. A._____ lehnte die "Vergleichsverfügung" am 22. April 2023 mit dem Hinweis ab, er könne keine Berufskollegin anstellen oder sich mit einer solchen zu einer Praxisgemeinschaft zusammenschliessen. Zudem sei die Auflage mit Blick auf die Persönlichkeitsrechte der Patientinnen nicht praktikabel. Seinen Gegenvorschlag einer monatlichen Supervision zum Thema "Nähe – Distanz" verbunden mit den unangekündigten Kontrollen lehnte die Abteilung Gesundheit ab. 6. Am 21. Dezember 2023 verfügte das DGS, Abteilung Gesundheit: