3. Am 29. November 2022 beantragte A._____ bei der Abteilung Gesundheit unter Bezugnahme auf das Urteil des Solothurner Obergerichts vom 8. Juni 2022 und insbesondere den Verzicht auf die Anordnung eines Tätigkeitsverbots, es sei das vorsorglich ausgesprochene Behandlungsverbot an Patientinnen aufzuheben und das Disziplinarverfahren mit einer Verwarnung, eventualiter mit einem Verweis, abzuschliessen.