3. Das Gesundheitsamt des Kantons Solothurn informierte am 21. bzw. 22. Februar 2018 das Departement Gesundheit und Soziales (DGS), sie hätten am 16. Februar 2018 von einer Ärztin die Meldung erhalten, wonach A._____ anscheinend mehrere ihrer Patientinnen sexuell belästigt habe. Es sei ein Strafverfahren hängig. Die zuständige Staatsanwaltschaft habe es unerfreulicherweise unterlassen, Meldung zu erstatten, weshalb das Gesundheitsamt Solothurn seinerzeit die Unbedenklichkeitserklärung ausgestellt habe.