Das Verkehrsaufkommen war angesichts des Umstands, dass sich der Unfall auf der allgemein stark befahrenen Autobahn A1 morgens zur Hauptverkehrszeit ereignete, nicht gering (siehe auch Fotodokumentation des Polizeirapports). Gerade das Fahren auf der Autobahn bei regem Verkehrsaufkommen mit einer hohen Geschwindigkeit verlangt von der fahrzeuglenkenden Person die volle Aufmerksamkeit (Entscheid des Verwaltungsgerichts WBE.2022.331 vom 19. Dezember 2022, Erw. II/5.4 mit Hinweis).