In der Folge kollidierte er zunächst mit dem Sattelschlepper, danach mit der mittleren Leitplanke und schliesslich – nachdem es ihn einmal um die eigene Achse über die Fahrbahnen hinweg gedreht hatte – mit der rechten Leitplanke, bevor er auf dem Pannenstreifen quer zur Normalspur zum Stehen kam. Durch die herbeigeführten Kollisionen sowie dem anschliessenden unkontrollierten, quer über die Autobahn erfolgten Schleudervorgang bei hoher Geschwindigkeit hat der Beschwerdeführer für weitere Verkehrsteilnehmende eine Gefährdungssituation mit offensichtlich nicht mehr leichter Verletzungswahrscheinlichkeit geschaffen.