Vorliegend war der Beschwerdeführer morgens zur Hauptverkehrszeit bei nassen Strassenverhältnissen mit einer Geschwindigkeit von ca. 100 km/h (bei erlaubten 120 km/h) auf der Überholspur der Autobahn unterwegs und wollte den mit ca. 80–85 km/h auf der Normalspur verkehrenden Sattelschlepper überholen. Dabei wurde er von einem nachfolgenden Fahrzeug geblendet. Als er auf ca. 115 km/h beschleunigte, um vor den Sattelschlepper auf die Normalspur zu wechseln, geriet er ins Schleudern.