Die Bevölkerung sei aber erst Mitte November 2023 über die Risiken informiert worden, nämlich als die zuständige Behörde auf dem betreffenden Abschnitt eine Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h verfügt habe und Tafeln mit dem Symbol "Schleudergefahr" angebracht worden seien. Der mangelhafte Deckbelag sei (mit) der Grund gewesen, weshalb der Wagen des Beschwerdeführers am 27. März 2023 ins Schleudern geraten sei. Dieser Umstand sei jedoch nicht in die polizeiliche Beurteilung miteinbezogen worden.