Er habe gesehen, wie es den Personenwagen auf dem Überholstreifen gedreht und sich dieser anschliessend vor dem Sattelschlepper befunden habe, wobei es nicht zur Kollision gekommen sei, weil er noch rechtzeitig habe abbremsen können. Der Beschwerdeführer sei ausgestiegen, habe sich sofort entschuldigt und gesagt, ihm sei ein Fahrzeug gefolgt, das ihn geblendet habe, woraufhin er beschleunigt habe. Dabei sei ihm das Heck ausgebrochen.