Zudem sei vom ASTRA und/oder den für den Abschnitt A1 zwischen Oftringen und Aarau zuständigen Behörden eine Stellungnahme über die Mängel am Deckbelag und dessen Auswirkungen auf die Hafteigenschaften einzuholen. 2. Am 31. Oktober 2024 gingen die von der Staatsanwaltschaft Zofingen- Kulm angeforderten Strafakten zum Vorfall vom 27. März 2023 (in Kopie) beim Verwaltungsgericht ein. 3. Am 6. November 2024 überwies das DVI aufforderungsgemäss die Akten und beantragte unter Verweis auf die Erwägungen im angefochtenen Entscheid die kostenfällige Abweisung der Beschwerde.