2. Es sei zur Klärung des Sachverhaltes eine mündliche Beschwerdeverhandlung durchführen, wobei die zu erhebenden Beweismittel und die zu befragenden Personen von Amtes wegen zu bestimmen sind; mindestens aber seien - der Beschwerdeführer, - dessen Ehefrau (als Augenzeugin des Vorganges) sowie - B._____ (als Verfasserin des Rapportes der KaPo/MEPO vom 25.04.2023) zu befragen.