2. Eventualiter: Es sei die Sache zur Sachverhaltsabklärung (und damit auch die Verfügung des Strassenverkehrsamtes vom 28.03.2024; Ereignis vom 27.03.2023) inklusive der als angemessen betrachteten Beweisanordnungen (zum Mindestumfang vgl. Antrag 2 "zum Verfahren") und zur Neubeurteilung an die Vorinstanz zurückzuweisen. 3. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zu Lasten des Staates; unter Vormerkung des Anspruchs auf Einreichung einer Kostennote. Zudem liess er die folgenden Verfahrensanträge stellen: 1. Der Beschwerde sei die aufschiebende Wirkung zu erteilen. -4-