4. Es wird keine Parteientschädigung ausgerichtet. C. 1. Mit Eingabe vom 17. Oktober 2024 liess A._____, nunmehr vertreten durch lic. iur. Rolf Freiermuth, Rechtsanwalt, Zofingen, gegen den ihm am 19. September 2024 zugestellten, vollständig begründeten Entscheid des DVI Verwaltungsgerichtsbeschwerde einreichen und folgende Anträge stellen: 1. Es sei der Entscheid des DVI vom 26. August 2024 (und damit auch [die] Verfügung des Strassenverkehrsamts vom 28.03.2024) aufzuheben und hinsichtlich des Ereignisses vom 27. März 2023 von einer Administrativmassnahme i.S.v. Art. 16 ff. SVG abzusehen.