__ und einer Kantonsstrasse eher ungeeignet für die mit dem Ausnahmetatbestand in Art. 41c Abs. 1 lit. a GSchV angestrebte Innenverdichtung. 3.4. Der Maschendrahtzaun innerhalb des Gewässerraums der C._____ ist somit nach richtiger Einschätzung der Vorinstanz unter keinem Titel bewilligungsfähig.