Die C._____ wird gerade auch im Bereich der Kernzone von respektablen Grünräumen mit etlichen Hochstammbäumen gesäumt. Nur wenige Gebäude grenzen direkt ans Ufer, was gegen das Vorliegen eines dicht überbauten Gebiets spricht (vgl. Arbeitshilfe Gewässerraum, Modul 1 [Übersicht], S. 11). Aus Sicht des Gewässerschutzes rechtfertigt sich der Verzicht auf die Freihaltung des Gewässerraums nur in Gebieten, die bereits so dicht überbaut sind, dass der Gewässerraum seine natürliche Funktion auch auf lange Sicht nicht erfüllen kann (BGE 143 II 77 Erw.