statischen Gründen dürfte eine solche Funktion ausser Betracht fallen, wenn man sich vor Augen hält, welche Kraft Wassermassen entwickeln können und ganze Gebäude und Strassen mit sich reissen. Als Schutzbauwerk, das den Ansprüchen an ein solches auch nur annähernd zu genügen vermöchte, scheidet der Maschendrahtzaun jedenfalls zweifellos aus (vgl. dazu die Wegleitung "Hochwasserschutz an Fliessgewässern" des Bundesamtes für Wasser und Geologie [BWG], Bern 2001, S. 58 ff.). Ferner ist der Abteilung für Baubewilligungen darin beizupflichten, dass der Hochwasserschutz zumindest im Stadium der Planung schon aus Gründen der Koordination primär eine staatliche Aufgabe darstellt.