Ein im östlichen Bereich der Parzelle Nr. bbb situierter, ohne Baubewilligung errichteter Maschendrahtzaun ragt an der südlichen Grundstücks- -5- grenze in den Gewässerraum hinein und müsste zu dessen Einhaltung – wie von der Abteilung für Baubewilligungen verfügt – um 3 m zurückversetzt werden (vgl. dazu auch die Beilage zum Teilentscheid vom 2. März 2023 [Vorakten, act. 99]). 1.2. Streitgegenstand des vorliegenden Verfahrens bildet die Rechtmässigkeit der Rückbauverpflichtung für den in den Gewässerraum der C._____ hineinragenden Teil des Maschendrahtzauns.