2. Mit Protokollauszug der Sitzung vom 11. November 2024 verzichtete der Gemeinderat Q._____ auf eine Stellungnahme zur Beschwerde. Am 26. November 2024 übermittelte die Abteilung für Baubewilligungen dem Verwaltungsgericht namens des Regierungsrats die Vorakten und erstattete Beschwerdeantwort, worin sie die kostenfällige Abweisung der Beschwerde beantragte. -4- D. Das Verwaltungsgericht hat den Fall auf dem Zirkularweg entschieden (§ 7 des Gerichtsorganisationsgesetzes vom 6. Dezember 2011 [GOG; SAR 155.200]). Das Verwaltungsgericht zieht in Erwägung: