rensinhalte, welche namentlich die Thujahecke entlang der Kantonsstrasse inkl. Einhaltung Sichtzonen, die Granitstelen westlich des Wohnhauses und die Parkplatzumgestaltung umfassten, zu einem späteren Zeitpunkt in einem Teilentscheid 2 entschieden werde. B. Auf Beschwerde von A._____ gegen die Teilentscheide vom 2. März 2023 (Abteilung für Baubewilligungen) und vom 1. Mai 2023 (Gemeinderat) entschied der Regierungsrat am 11. September 2024 (RRB Nr. 2024-001112): 1. Die Beschwerde wird abgewiesen.