II. Die Gartengestaltung entlang der C._____ wird abgewiesen. Die Thujahecke, Granitstelen, Schotterflächen sowie der östlich des Parkfelds verlaufende Maschendrahtzaun sind in einem drei Meter breiten Bereich entlang der südlichen Parzellengrenze (entspricht Südfassade des Gebäudes) rückzubauen, bzw. zu entfernen (Beilage). 1. Der Rückbau ist innert einer Frist von 3 Monaten ab Rechtskraft des Entscheids vorzunehmen. 2. Entlang der südlichen Parzellengrenze ist ein mindestens 1,6 m breiter Grünstreifen (im Umgebungsplan als Pflanzfläche bezeichnet) anzulegen.