Gartengestaltungselemente und Anlagen im Unterabstand zur R-Strasse und Sichtzonen an. Mit Schreiben vom 8. Februar 2023 an den Gemeinderat und vom 22. Februar 2023 an die Abteilung für Baubewilligungen verlangte die damalige Rechtsvertreterin von A._____ eine zügige Behandlung des Baugesuchs sowie die Einleitung eines separaten nachträglichen Baubewilligungsverfahrens für die Anlagen im Unterabstand zur R-Strasse. Am 2. März 2023 erliess die Abteilung für Baubewilligungen betreffend den Balkonanbau und die Gartengestaltungselemente entlang der C._____ den folgenden Teilentscheid: I. Dem Balkonanbau wird bezüglich der kantonalen Prüfbelange zugestimmt.