Nachdem diese Mahnung erfolglos geblieben war, mahnte das KStA die A._____ GmbH mit per A-Post Plus versandtem Schreiben vom 16. Januar 2024 (Postversand: 15. Januar 2024) erneut, setzte ihr eine letzte Frist bis zum 15. Februar 2024 zur Einreichung der vollständigen Steuererklärung sowie der genehmigten Jahresrechnung 2022 mit Anhang und wies sie auf die Folgen im Unterlassungsfall (Androhung einer Busse bis Fr. 10'000.00 und einer Ermessensveranlagung) hin. Gemäss Sendungsverfolgung wurde die Mahnung der A._____ GmbH am 17. Januar 2024 zugestellt.