A. 1. Mit Schreiben des Kantonalen Steueramts (KStA) vom 30. Januar 2023 wurde die A._____ GmbH aufgefordert, die Steuererklärung 2022 bis am 31. Oktober 2023 einzureichen Da die A._____ GmbH diese nicht fristgerecht einreichte, mahnte sie das KStA am 14. November 2023 erstmals. Nachdem diese Mahnung erfolglos geblieben war, mahnte das KStA die A._____ GmbH mit per A-Post