Unter Berücksichtigung der konkreten Umstände muss daher davon ausgegangen werden, dass sie auch künftig nicht in der Lage oder nicht gewillt ist, den tierschutzrechtlichen Anforderungen an eine Katzenhaltung kontinuierlich und ausreichend Rechnung zu tragen und die für die Vermeidung von Erkrankungen der von ihr gehaltenen Katzen erforderlichen Verhaltensgebote und -verbote zu beachten. Ihre unregelmässigen Anwesenheiten in R._____, wo sie die Katzen auch in Zukunft halten möchte, lassen diesbezüglich keinen anderen Schluss zu.