3.3. In ihrer Verwaltungsgerichtsbeschwerde führt die Beschwerdeführerin aus, dass – entgegen den Feststellungen bei der Kontrolle vom 28. Juni 2024 – den Katzen immer Wasser und Trockenfutter zur Verfügung gestanden habe und lediglich zwei der vier Katzentoiletten verschmutzt gewesen seien. Bezüglich den Katzentoiletten hält sie fest (Originalzitat): Bei älteren/alten Katzen ist es normal, dass ein oder beide Geschäfte daneben gehen, darum auch Vorlagen.