Der desolate Zustand der Wohnung wurde fotografisch dokumentiert (Vorakten, act. 226 ff.). Eine Nachkontrolle durch den VeD konnte nicht stattfinden, da bei den unangemeldeten Kontrollversuchen am 30. April 2024 und am 29. Mai 2024 jeweils niemand angetroffen werden konnte. Die E-Mail vom 29. Mai 2024, mit welcher die Beschwerdeführerin vom VeD über die erfolglosen unangemeldeten Kontrollversuche informiert und darum gebeten wurde bekanntzugeben, wann sie oder jemand aus ihrem Haushalt am besten zu Hause anzutreffen sei, blieb unbeantwortet. Aus dem Vollzugsbericht vom 16. Juli 2024 geht bezüglich der zweiten Kontrolle vom 28. Juni 2024 durch die Stadtpolizei S._____ Folgendes hervor: