auch in Zukunft nicht in der Lage sein wird, angemessen für das Tier zu sorgen (Urteil 2C_122/2019 vom 6. Juni 2019, Erw. 4.3 mit Hinweis). 3.2. Aus der angefochtenen Verfügung vom 16. Juli 2024 geht hervor, dass die Wohnung der Beschwerdeführerin bei zwei Kontrollen durch die Stadtpolizei S._____ in einem desolatem und unhygienischen Zustand angetroffen wurde. Der Rapport vom 31. Januar 2024 der Stadtpolizei S._____ betreffend die Kontrolle vom 30. Januar 2024 hält diesbezüglich Folgendes fest: