2. Mit Beschwerdeantwort vom 21. November 2024 beantragt das DGS, Generalsekretariat, Rechtsdienst, die vollumfängliche Abweisung der Beschwerde, soweit darauf einzutreten sei. 3. Am 4. Dezember 2024 (Datum Postaufgabe) reichte die Beschwerdeführerin eine zusätzliche Stellungnahme ein. 4. Das Verwaltungsgericht hat den Fall auf dem Zirkularweg (vgl. § 7 Abs. 1 des Gerichtsorganisationsgesetzes vom 6. Dezember 2011 [GOG; SAR 155.200]) entschieden. -6- Das Verwaltungsgericht zieht in Erwägung: