4. Einer allfälligen Beschwerde gegen vorliegenden Entscheid wird die aufschiebende Wirkung entzogen. C. 1. Mit Schreiben vom 13. Oktober 2024 (Postaufgabe: 14. Oktober 2024) gelangte A._____ an das Verwaltungsgericht und stellte folgenden Antrag (Originalzitat): Antrag auf Aufhebung des Entscheides des Verwaltungsgerichtes, Aarau betreffend der Katzen dd, cc und ee Das Verwaltungsgericht nahm das Schreiben als Verwaltungsgerichtsbeschwerde gegen den Zwischenentscheid des DGS, Generalsekretariat, vom 16. September 2024 entgegen.